Das Notariat

Aus gutem Grunde hat der Gesetzgeber in vielen Fällen den Abschluss von Verträgen in schriftlicher Form sowie deren notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Gang zum Notar soll die Parteien vor übereilten Entscheidungen bewahren und sie über den Inhalt der Vertragsabreden aufklären. Aufgrund langjähriger Erfahrung und Vertrautheit mit der Materie ist unser Notariat in der Lage, die genauen Intentionen der Mandanten zu formulieren und ihnen gerecht zu werden.

Als Gründer der Kanzlei konnte Herr Rechtsanwalt und Notar Bernd Völpel in über 20 Berufsjahren vor allem im Bereich des Gesellschafts-, Vertrags-, Immobilien- und Erbrechts umfangreiche Sachkunde erwerben. Hierbei kommt ihm in wirtschaftlichen Fragen besonders seine Zusatzausbildung als Dipl.-Betriebswirt und Bankkaufmann zugute. Er ist zugleich Mitglied des Forums für Erbrecht – einer Vereinigung von Erbrechtsspezialisten – und steht auch insoweit in allen Bereichen der vorausschauenden Regelung der Vermögensangelegenheiten sowie deren damit zusammenhängender Vertragsgestaltung zur Verfügung.

Notar Bernd Völpel

03.02.2012

Fehlende Fertigstellung ist noch kein Mangel

Ausbaufirmen brauchen Pläne, um ihre Aufträge erfüllen zu können. Fehlen die Pläne, können sie nicht weiterarbeiten.

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