ARGE-Expertentipp für Architekten und Ingenieure am 6. Juli 2010

ARGE Baurecht: Bei Änderungswünschen Konsequenzen dokumentieren

BERLIN (DAV) – Immer wieder äußern Bauherren während der Bauphase Sonder- und Änderungswünsche. Damit verursachen sie Bauverzögerungen, Behinderungsanzeigen, Mehrarbeit, höhere Kosten - und sie überziehen in der Regel das vereinbarte Budget. Architekten müssen im Rahmen ihrer Beratungspflicht ihre Bauherren auf die Konsequenzen ihrer Wünsche hinweisen, erinnert die die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dazu ist es sinnvoll, bei jedem Änderungswunsch umgehend mit einer beratenden Stellungnahme zu reagieren und auf die möglichen Auswirkungen der Entscheidungen hinzuweisen. Der Bauherr hat sogar den Anspruch, umfassend auf die Konsequenzen seiner Änderungsanweisung hingewiesen zu werden. Dazu liegen eine Reihe von Urteilen vor (etwa BGH-Urteil vom 3.7.1997 – VII ZR 159/96). Die beratenden Stellungnahmen können kurz gehalten werden, Schätzungen reichen aus. Ziel ist es, dem Bauherrn die Auswirkungen seiner Wünsch! e zu erläutern und ihm so einen Entscheidungsgrundlage zu geben. Die Stellungnahme sollte kurz folgende Punkte auflisten: Die  geschätzten Mehrkosten, auch die dadurch eventuell möglichen Kosteneinsparungen an anderer Stelle, die durch die Änderung absehbaren späteren Betriebskosten, die Auswirkungen der Änderungswünsche auf die Funktionalität des Bauwerks sowie die absehbaren Verzögerungen bei der Ausführung und der Einholung der nötigen Genehmigungen. Außerdem, so die ARGE Baurecht, sollte die Beratung auch den spätmöglichsten Zeitpunkt dokumentieren, an dem die Entscheidung über den Änderungs- oder Sonderwunsch spätestens getroffen werden muss.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.


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03.02.2012

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