
Neues aus dem Baurecht: Bei Rechtsberatung an Expertise und Haftung denken
Seit Sommer 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Demnach können auch Architekten und Ingenieure bestimmte Rechtsberatungen übernehmen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Kommunen und öffentliche Auftraggeber drängen seither zunehmend Planer, auch baurechtliche Beratung zu übernehmen. Sie wollen damit Kosten sparen, überfordern die Planer damit aber völlig, denn ihnen fehlt nicht nur die rechtliche Qualifikation, sondern auch die Haftpflichtversicherung. Erteilen sie als Fachfremde einen falschen juristischen Rat, und ihrem Auftraggeber entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Baujuristen dagegen sind haftpflichtversichert.
Weitere Informationen zur ARGE ! Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.
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Fehlende Fertigstellung ist noch kein Mangel
Ausbaufirmen brauchen Pläne, um ihre Aufträge erfüllen zu können. Fehlen die Pläne, können sie nicht weiterarbeiten.
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