
Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen
- Erst planen, dann bauen - das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 des Gegenteil. Wenn baubegleitende Planung gewünscht wird, muss sie also durch entsprechende Regelungen im Vertrag aufgenommen werden, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Verweis auf die HOAI bringt in diesem Fall nur Probleme - die vermieden werden sollten und sich durch entsprechende Vertragsgestaltung auch vermeiden lassen. Die baubegleitende Planung ist allerdings nicht nur vorteilhaft. Der Investor muss wissen, dass mit der baubegleitenden Planung auch ernsthafte Risiken verbunden sind. Typische Probleme sind beispielsweise Nachträge, häufige unvermeidliche Folge nicht ausgereifter und aufeinander abgestimmte Planung. Damit sind dann zwangsläufig immer auch Massenverschiebungen und Änderungen verbunden, die in der Regel einen Teil der durch die baubegleitende Planung eingesparten Bauzeit gleich wieder aufzehren. Auftraggeber müssen das wissen und abwägen, bevor sie sich zu baubegleitender Planung vertraglich verpflichten.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.de oder bei und in der Kanzlei.
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