Steuerrecht

In Zusammenarbeit mit der abakus Steuerberatungsgesellschaft beraten, unterstützen und vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen:

  • Begleitung bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • Unternehmensnachfolge und -umstrukturierung
  • Steuererklärungen
  • Jahresabschlüssen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
  • Vertretung im Steuerstrafrecht
  • Entwicklung optimaler Steuergestaltungen

In all diesen Bereichen verstehen wir uns nicht lediglich als Ihr Berater, sondern vielmehr als ein Vertreter Ihrer Interessen. Dies schließt neben einer kompetenten Beratung und Betreuung vor allem auch die Durchsetzung Ihrer Rechte – notfalls vor dem Finanzgericht – ein.

Rechtsanwalt Dirk Gliese

03.02.2012

Fehlende Fertigstellung ist noch kein Mangel

Ausbaufirmen brauchen Pläne, um ihre Aufträge erfüllen zu können. Fehlen die Pläne, können sie nicht weiterarbeiten.

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